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Palästinensische Generaldelegation in Bonn zum Friedensprozess
Offene Fragen
Jerusalem
Jerusalem - von den Palästinensern "Al-Quds" genannt - ist seit Jahrhunderten das religiöse, wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Palästinenser. Unzählige historische Gebäude, Moscheen und Kirchen zeugen von der uralten arabischen Tradition und bis heute prägt die goldene Kuppel des Felsendoms das Gesicht der Stadt.
Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebten hier Muslimen, Christen und die wenigen in der Stadt verbliebenen Juden friedlich nebeneinander. Doch die massenhafte Einwanderung europäischer Juden und deren Anspruch auf eine "jüdische Heim- stätte" in Palästina sollten den Charakter der Heiligen Stadt tiefgreifend verändern
Teilung und Besetzung
Aufstände gegen die zionistische Besiedlung und Landnahme, von der palästinensischen Nationalbewegung organisiert, und Terroranschläge jüdischer Untergrundorganisationen ließen das Land in den 30er und 40er Jahren zunehmend in einen Bürgerkrieg gleiten. Als sich die britische Mandatsmacht 1947 endlich das Scheitern ihrer Politik eingestehen mußte, übertrugen sie ihr Mandat den Vereinten Nationen. Diese verabschiedeten im November einen Teilungsplan für Palästina, der neben der Gründung zweier unabhängiger Staaten die Internationalisierung Jerusalems vorsah. Doch der Plan konnte nie verwirklicht werden. Während des ersten arabisch-israelischen Krieges 1948/49 eroberte die israelische Armee weite Teile des den Palästinensern zugesprochenen Staatsgebietes, Jerusalem selbst wurde geteilt: Ostjerusalem - mit der Altstadt und den Heiligtümern - gelangte unter jordanische Hoheit, Westjerusalem wurde dem neu gegründeten Staat Israel eingegliedert.
Zwanzig Jahre später gelang Israel im Sechs-Tage-Krieg die Eroberung Osterusalems. Um den von diesem Zeitpunkt an erhobenen Anspruch auf Gesamtjerusalem zu festigen, unternahm die israelische Regierung gezielte Maßnahmen, demografische und territoriale Veränderungen zu Gunsten Israels herbeizuführen. So wurden die Stadtgrenzen unmittelbar nach der Besetzung auf das Vierfache ausgedehnt und ein dichter Bebauungsplan für Ostjerusalem erlassen.
1980 verabschiedete die Knesset ein Gesetz, daß das "ganze und vereinte" Jerusalem zur ewigen Haupstadt Israels erklärte und die Stadt in den vergrößerten Grenzen völkerrechtswidrig annektierte. Zwei Jahre später veröffentlichte die israelische Regierung einen Generalentwicklungsplan, der fast 1/10 des gesamten Bodens der Westbank erfaßte und in die Stadtgrenzen Jerusalems eingliederte.
"Großjerusalem"
Seit 1967 wurden drei Siedlungsgürtel um den Ostteil Jerusalems errichtet, die die Stadt vom palästinensischen Hinterland abschneiden und darüber hinaus Verbindungen zum westlichen Teil Jerusalems und zum israelischen Territorium herstellen. Dadurch soll eine erneute Teilung der Stadt oder die Abtrennung vom Israel unmöglich gemacht werden. Ein dichtes Straßennetz, das die palästinensischen Dörfer und Städte nicht berührt, verbindet die jüdischen Siedlungen der Westbank mit dem Kernland und den Siedlungen in Ostjerusalem.
Siedlungsgürtel
Auch in der Altstadt und dem Gebiet entlang der Statdmauern - dem ehemaligen Niemandsland - sind weitreichende Veränderungen vorgenommen worden. Alte Gebäude von historischer Bedeutung und religiöse Stätten der palästinensischen Bewohner wurden zerstört oder sind unmittelbar bedroht. Erinnert sei an die Eröffnung eines Tunnels unterhalb der Aqsa-Moschee, die im September 1996 zu schweren Unruhen führte. Die in diesem Zusammenhang stehenden Ausgrabungen unterhalb der Moschee stellen eine Gefahr für deren Grundmauern dar und haben schon zu einer Absenkung und zu Rissen geführt.
Die Palästinenser Jerusalems
Die israelischen Maßnahmen in Ostjerusalem übergehen bewußt die sozialen und kulturellen Interessen der palästinensischen Bevölkerung. Während das jüdische Altstadtviertel luxuriös saniert und dessen palästinensische Einwohner ausgewiesen wurden, kann man in den muslimischen und christlichen Vierteln einen zunehmenden Verfall der Bausubstanz beobachten, da die Bewohner Ostjerusalems keine Genehmigungen zur Renovierung oder Sanierung ihrer Häuser, geschweige denn neue Baugenehmigungen, erhalten. Palästinensern wird eine ausreichende soziale und medizinische Infrastruktur vorenthalten, die Abwasser- und Stromversorgung ist nur unzureichend, und es besteht ein Mangel an kulturellen Einrichtungen, Treffpunkten und Clubs. Nicht selten wurden palästinensische Häuser und Einrichtungen auf Anweisung der israelischen Regierung zweckentfremdet, geschlossen oder - wie das Orienthaus - wiederholt mit Schließung bedroht. Darüber hinaus steigt seit 1977 die Zahl der Häuserbesetzungen durch radikale israelische Siedler, die - von Soldaten geschützt und meist selbst schwer bewaffnet - die palästinensischen Einwohner der Altstadt immer wieder provozieren, bedrohen und angreifen.
Entzug von Identitätskarten
Im Zuge der Annexion Ostjerusalems erhielten die palästinensischen Einwohner israelische Identitätskarten, jedoch nicht die israelische Staatsangehörigkeit; der 1994 an die Bewohner der Westbank und des Gazastreifens aufgehändigte palästinensische Paß wurde ihnen verweigert. Das Aufenthalts- und Residenzrecht der Palästinenser Ostjerusalems ist nach israelischem Recht einzig und alleine von dem Besitz der Identitätskarte abhängig, wird sie entzogen, so darf ein in Ostjerusalem geborener und aufgewachsener Palästinenser seine Heimatstadt nicht mehr betreten. Über 3 000 Palästinensern waren zwischen 1967 - 1996 von diesem Schicksal betroffen, 2 200 weitere alleine zwischen 1996 und Mai 1999. Die "stille Deportation" der Palästinenser Ostjerusalems geht unvermindert weiter und dient, neben den unzähligen anderen Maßnahmen der israelischen Regierung, der Manifestation des israelischen Anspruchs auf Gesamtjerusalem.
Eine friedliche Lösung?
Dieser Anspruch fand international nie Anerkennung. Erst im März 1999 bekräftigten Botschafter der EU-Staaten in Israel, daß Jerusalem laut internationalem Recht als "Corpus Seperatum" angesehen werden müsse, kein Bestandteil Israels sei und deswegen von der EU nicht als dessen Hauptstadt anerkannt werde. Doch trotz der anhaltenden weltweiten Proteste gegen die völkerrechtswidrige Politik der "vollendeten Tatsachen" ignoriert Israel die legitimen Rechte der Palästinenser auf Ostjerusalem. Es ignoriert außerdem, daß trotz der angeblichen "Vereinigung" Ost- und Westjerusalems im Jahre 1967 die Stadt und ihre Bevölkerung durch das israelische Vorgehen immer tiefer gespalten wurde.
Deswegen dreht sich heute die Frage nicht mehr um eine Teilung Jerusalems, sondern um seine Vereinigung. Alle Bürger der Stadt müssen gleichberechtigt eine bessere und friedlichere Zukunft aufbauen können. Die Beendigung der Besatzung hat hier oberste Priorität. Nur wenn die israelische Seite diese Rechte anerkennt und auf der Basis des gegenseitigen Vertrauens eine Lösung mit der palästinensischen Regierung erarbeitet, kann die Heilige Stadt wieder zu einer Stadt des Friedens werden, in der beide Völker - Palästinenser und Israelis - gleichberechtigt nebeneinander leben.
Landenteignung
Seit der Besetzung haben israelische Regierungen - ob unter der Führung der Arbeiterpartei oder des Likudblocks - entgegen völkerrechtlicher Bestimmungen die systema-tische Besiedlung von Westbank, Gaza und Ostjerusalem vorangetrieben. Voraussetzung dafür war die weitreichende Enteignung und Konfiszierung palästinensischen Bodens. Da 50 % - 70 % der Westbank nach dem noch immer geltenden osmanischen Bodenrecht sog. "Staatsland" war, welches zwar privat genutzt, jedoch nur zu 1/3 als solches registriert wurde, enteignete die israelische Besatzungs-macht kurzerhand allen nichtregistierten privaten Boden. Diese Regelung wie auch die - oft praktizierte - Enteignung durch Militärverordnungen, stellte keine Neuheit dar. Schon nach der Eroberung weiter Teile des von der UN den Palästinensern zugesprochenen Staatsgebietes (1948/49) begann die israelische Regierung mit der Enteignung von palästinensischem Boden, und bis heute sind in Israel lebende Palästinenser von Enteignungen betroffen.
Die Konfiszierung von Land erfolgte darüber hinaus aus "Sicherheitsgründen" oder zu "militärischen Zwecken". Eine Bebauung des auf diese Weise enteigneten Landes war nicht vorgesehen, doch schon bald errichtete die Besatzungsmacht paramilitärische Nahal-Siedlungen oder Kibbuzim, die nach einiger Zeit Zivilcharakter erhielten.
Bis zur Regierungsübernahme in Israel durch den Likudblock 1977 wurden so 1,6 Mio. Dunum (1D = 1 000 qm) palästinensischen Bodens in der Westbank, im Gazastreifen und in Ostjerusalem enteignet.
Maßnahmen des Likud-Blocks
1979 vereinfachte die Likudregierung die Enteignung von palästinensischem Boden. Enteignet wurde nun auch Land, dessen Eigentumstitel nicht eindeutig festlag. Betroffene mußten innerhalb von 21 Tagen einen Nachweis erbringen, was meist aufgrund der bürokratischen Hürden unmöglich war. In den palästinensischen besetzten Gebieten wurden geschlossene Zonen für militärische Übungszwecke - sog. "Kampfzonen" - errichtet, man enteignete zu "öffentlichen Zwecken" und zur Errichtung von "Naturreservaten". Seit 1983 stand die Pflanzung von Bäumen und Gemüse ohne Genehmigung der israelischen Besatzungsmacht unter Strafe. Der Boden durfte nicht mehr kultiviert werden, doch nur wer - laut osmanischem Bodenrecht - Land bestellte, hatte einen Besitzanspruch. So konnte die weitere Kon-fiszierung von palästinensischem Besitz vorbereitet werden.
Um sich den Anschein von Legalität zu geben, greift die israelische Regierung bis heute bei der Konfiszierung von Land auf britisches Mandatsrecht und osmanisches Bodenrecht zurück - völkerrechtliche Bestimmungen, die die Ansprüche und Rechte der Palästinenser eindeutig schützen - gelten nicht.
Bis 1993 enteignete die israelische Regierung unter Rückgriff auf die verschiedensten Maßnahmen 52% der Westbank, 30% von Ostjerusalem und über 30% des Gazastreifens. Kein Palästinenser erhielt je eine Entschädigung für sein konfisziertes Land.
Siedlungspolitik 1967-1993
Als die israelische Armee 1967 die Westbank, den Gazastreifen und Ostjerusalem eroberte, fanden israelische Politiker und Militärs schnell Gründe, die völkerrechts-widrige Besetzung der palästinensischen Gebiete zu rechtfertigen: Zum einen wurden die besetzten Gebiete zur "Sicherheitszone" deklariert, zum anderen galten sie als Faustpfand für Friedensverhandlungen; das Prinzip "Land gegen Frieden" hat hier seinen Ursprung. Schließlich griff man schon sehr früh auf eine religiöse Argumentation zurück: Die Westbank sei "von Gott versprochenes Land Judäa und Samaria". Neben diesen drei offiziellen Gründen bewogen insbesondere ökonomische Überlegungen die israelische Regierung dazu, ungeachtet des internationalen Protestes, die Besatzung aufrecht zu erhalten. Die palästi-nensische Wirtschaft wurde in eine zunehmende Abhängig-keit gedrängt, und Palästinenser bildeten bis zum Ausbruch der Intifada ein Heer billiger Arbeitskräfte, die keinerlei soziale und arbeitsrechtliche Absicherung genossen.
Unmittelbar nach der Besetzung der palästinensischen Gebiete entwickelte die israelische Regierung den ersten Besiedlungsplan für die Westbank und Ostjerusalem:
Der Allon-Plan Der nach dem Berater des damaligen Verteidigungsminister Yitzhak Rabin benannte Plan orientierte sich vornehmlich an "Sicherheitsinteressen" Israels. Sein Kernpunkt ist ein 115 km langer, 20 km breiter Siedlungsstreifen entlang des Jordans, auf dem zunächst 23 Siedlungen entstanden. Darüber hinaus wurden Siedlungen an strategisch wichtigen Stellen (Anhöhen, Straßenkreuzungen, Wasserquellen) errichtet. Ziel war die bessere Kontrolle der palästinensischen Bevölkerung durch klar eingegrenzte, räumlich voneinander getrennte Regionen. So sollte der dichtbesiedelte Norden und der ebenfalls bevölkerungsreiche Süden der Westbank nur durch schmalen Korridor erreichbar sein. Auch im Gazastreifen verfolgte man mit dem Bau von vier Wehrsiedlungen, die vier Sektoren bilden, die räumliche Isolierung der palästinensischen Bevölkerung, und in Ostjerusalem begann man durch Zwangsräumungen und Enteignungen mit der "Judaisierung" der Stadt.
Mit dem Regierungswechsel 1977 änderte sich die israelische Siedlungspolitik in den palästinensischen besetzten Gebieten. Innerhalb eines Monats entstanden 11 Siedlungen, und die rechte Likudregierung entwarf ein neues Konzept:
Der Sharon-Plan Dieser Plan sah drei Hauptsiedlungsachsen vor: im Osten die von der Arbeiterpartei errichteten Siedlungen entlang des Jordans, im Westen eine von Latrun bis in den Norden verlaufende Siedlungsachse, die die westliche Ausdehnung palästinensischer Städte verhindern sollte und schließlich eine west-östlich angelegte Achse zwischen Nablus und Ramallah.
Neu war die Entstehung von Siedlungsblöcken: Um die Autarkie der Siedlungen zu gewährleisten und eine Isolation einzelner Siedlungen zu verhindern wurden 22 Siedlungsblöcke errichtet, die jeweils über gemeinsame Dienstleistungen, Produktionsmittel und militärische Sicherungen verfügten. Diese Blöcke wurden im Laufe der Zeit in sog. "Verbundsystemen" zusammengefaßt. Folge dieser fortschreitenden Verfeinerung des Koordinierungs-systems von Straßen, Siedlungen, Siedlungsblöcken, Industriezonen und militärischen Einrichtungen war die fast völlige Zerstörung der palästinensischen Existenz. Palästinensische Dörfer und Städte wurden immer enger von Siedlungen umzingelt, in ihrem natürlichen Wachstum gehemmt und räumlich voneinander isoliert.
Während die Arbeiterpartei Berührungspunkte zwischen Palästinensern und Siedlern vermieden hatte, wurden seit 1977 auch Siedlungen in gemischten Bevölkerungsgebieten zugelassen und - wie in Hebron und Jerusalem - sogar inmitten palästinensischer Städte. Immer mehr religiöse Siedler gelangten nun in die Westbank: Waren es im Jahr 1982 noch 30 000, so siedelten 1984 schon 42 000 dort. Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Siedler in diesem Zeitraum von knapp 90 000 auf 129 000. Die Konfrontation zwischen Siedlern und der palästinensischen Bevölkerung nahm unter diesen Umständen stetig zu. Bis heute starben 150 Palästinenser durch Angriffe von Siedlern, doch nur ein Bruchteil von ihnen mußte sich vor einem israelischen Gericht wegen Mordes verantworten.
Mit der Ausweitung der Siedlungsaktivitäten in den besetzten palästinensischen Gebieten in der Mitte der 80er Jahre ging eine zunehmende Radikalisierung und religiöse Ideologisierung einher. Rechte israelische Politiker und die Siedlerbewegung sprachen von der Westbank lediglich als die "befreiten Gebiete Samaria und Judäa", forderten ein "Groß-Israel" in seinen historischen Grenzen und die "Entarabisierung" der besetzten Gebiete, sprich die Massendeportation der einheimischen palästinensischen Bevölkerung. Israelische "Sicherheitsfragen" treten seit langem hinter religiösen, mit Symbolen und Emotionen beladenen Argumentationen zurück, was eine Lösung der Siedlungsproblematik im laufenden Friedensprozeß sehr erschwert. So stellt die israelische Siedlungspolitik, die allen völkerrechtlichen Vereinbarungen widerspricht und die bis heute trotz anderslautender Vertragstexte unvermindert anhält, eines der größten Hindernisse für die Versöhnung zwischen Palästinensern und Israelis dar. Sie ist eine Fortschreibung der Besatzungspolitik - ein in dieser Form einmaliger Vorgang im neuen Jahrtausend - und läßt sich mit dem angestrebten Frieden kaum vereinbaren.
Siedlungspolitik seit 1993
Ebenso wie Jerusalem, die Rückkehr der 48er Flüchtlinge und die Frage der Grenzziehung wurde die Siedlungsproblematik gemäß den Abkommen von Oslo für den Zeitraum von fünf Jahren (Übergangsperiode) aus allen Gesprächen ausgeklammert und auf die Endstatusverhandlungen verschoben. Allerdings besteht Art. V., Abs. 4 der Prinzipienerklärung von 1993 auf die Beibehaltung des Status Quo. Bis zu den Endstatusverhandlungen ist es gemäß den Oslo-Verträgen beiden Parteien untersagt, unilaterale Schritte zur Veränderung der bestehenden Situation herbeizuführen. Dies schließt die Wahrung der Integrität von Ostjerusalem, der Westbank und des Gazastreifens mit ein.
Weder die Arbeiterpartei noch der zwischen Juni 1996 und Mai 1999 regierende Likud hat sich allerdings an diese Vereinbarungen gehalten:
ཉ Seit 1993 sind weitere 5 % der Westbank konfisziert worden. Damit erhöht sich der Prozentsatz des von Israel enteigneten Bodens in der Westbank incl. Ostjerusalem auf heute 72 % (5, 473 Mio. Dunum); im Gazasstreifen beläuft er sich auf 44 % (366 000 Dunum).
ཉ 30 neue Umgehungsstraßen, die unter Ausschluß palästinensischer Dörfer und Städte die israelischen Siedlungen direkt miteinander verbinden, wurden errichtet.
ཉ Alleine 1997 wurden 4 000 Wohneinheiten vollendet, 5 000 neue entstanden, die die Regierung Netanyahus jedoch als "Ausweitung" bestehender Siedlungen bezeichnete.
ཉ 1998 war ein Anstieg der Bauaktivitäten von 13 - 15 % festzustellen, wobei das Bevölkerungswachstum lediglich 3,2 % betrug. So stehen heute 12 % der Wohnungen leer.
ཉ Die Regierung Netanyahu hielt daran fest, staatssubventionierte Kredite und Steuererleichterungen für Siedler bereitzustellen; darüber hinaus wurden im Jahr 1999 ganze 114 Mrd. US-Dollar für Siedlungen bereitgestellt.
ཉ Auch die Zahl der Siedler hat in den letzten fünf Jahren beständig zugenommen: in der Westbank ist sie von 120 00 auf 169 000, in Ostjerusalem von 161 000 (1995) auf 180 000 und im Gazstreifen von 4 200 auf 6 100 gestiegen.
Gabal Abu Ghneim
Am 18.03.1997 begann Israel auf dem Berg Gabal Abu Ghnaim, der 2 km nördlich von Bethlehem liegt, trotz internationaler Proteste mit dem Bau der Siedlung Har Homa. Abermals versuchte die israelische Regierung entgegen die vertraglich festgelegten Vereinbarungen, vollendete Tatsachen zu schaffen und gefährdete damit den gesamten Friedensprozeß.
Erste Siedlungspläne
Der Gabal Abu Ghnaim gehört zu dem 1967 von Israel besetzten palästinensischen Gebiet. Seine 1 950 dunums waren auf die umliegenden Städte und Dörfer Bethlehem, Beit Sahur und Umm Tuba verteilt. Bereits zu Beginn der siebziger Jahre gab es unter der Federführung der israelischen Firmen Mikor und Himnota Pläne für einen Siedlungsbau auf Gabal Abu Ghnaim. Im Juni 1991 wurde das Gebiet unter dem Vorwand des "öffentlichen Bedarfs" (Land Law von 1943) durch die israelische Regierung enteignet, da sie eigene Siedlungsbaupläne hatte. So kam es nicht nur zu Klagen von Seiten der palästinensischen Landbesitzer, die abgeschmettert wurden, sondern auch zu einem Rechtsstreit zwischen der Firma Micor und der israelischen Regierung, was den Planungsprozeß verzögerte. Aber erst internationaler Druck konnte die israelische Regierung im Frühjahr 1996 dazu bewegen, das Projekt einzufrieren.
Die Wiederaufnahme des Siedlungsprojektes ließ jedoch nicht lange auf sich warten. Unter Benjamin Netanyahu, der im Juni 1996 zum neuen israelischen Ministerpräsident gewählt wurde, beschloß das israelische Kabinett am 26.02.1997 den Bau von 6 500 Wohneinheiten, einem Touristendorf und Industriezonen auf dem Gabal Abu Ghnaim. In der ersten Phase des Baus soll Raum für 30 000 Siedler geschaffen werden, in den folgenden Phasen soll sich deren Zahl auf insgesamt 100 000 erhöhen.
Internationales Recht
Die Weltgemeinschaft reagierte empört, denn wie der Bau aller anderen Siedlungen verstößt Har Homa gegen die 4. Genfer Konvention, welche die Pflichten und Rechte einer Besatzungsmacht reguliert. Der Konvention zufolge dürfen Maßnahmen der Besatzer nur aus Sicherheitsgründen oder zum Wohl der Bevölkerung des besetzten Gebietes geschehen. Auf keinen Fall darf die Besatzungsmacht Teile der eigenen Bevölkerung in das besetzte Gebiet umsiedeln. Darüber hinaus pocht die 1993 unterzeichnete Prinzipien-erklärung auf die territoriale Integrität der besetzten palästinensischen Gebiete und die Aufrechterhaltung des Staus Quo bis zu den Endstatusverhandlungen. Während eine Resolution des UN Sicherheitsrates vom 07. März an dem Veto der USA scheiterte, beschloß die UN- General-versammlung am 13. März eine Resolution, die den israelischen Siedlungsbau einschließlich der geplanten Siedlung Har Homa scharf verurteilt. Ungeachtet dessen begannen am 18. März 1997 die Bauarbeiten für Har Homa auf dem Berg Gabal Abu Ghnaim.
Politik der vollendeten Tatsachen
Die israelische Regierung verfolgt mit dem Bau von Har Homa insbesondere ein Ziel: Mit einer Politik der "vollendeten Tatsachen" soll der Verhandlungsspielraum für des Status von Ostjerusalem eingeengt und die weitere räumliche Isolierung der Stadt von der Westbank vorangetrieben werden. Durch den Bau der Siedlung wäre das jahrhunderte alte religiöse, kulturelle und wirtschaftliche Zentrum der Palästinenser vom palästinensischen Hinterland völlig abgeschnitten.
Darüber hinaus ist Bethlehem stark vom Bau betroffen, denn er trennt die Stadt vom umliegenden Ackerland und unterbindet ihr natürliches Wachstum. Bethlehem würde von israelischen Siedlungen, Umgehungsstraßen und im Süden von einer eingezäunten Militärstraße umringt. Auch das natürliche Wachstum der palästinensischen Dörfer Beit Sahur und Umm Tuba werden durch den Bau verhindert, die Verbindung zu umliegenden palästinensischen Bevölkerungszentren unterbrochen.
Zerstörung des kulturellen Erbes
Schließlich bedroht der Siedlungsbau auf Gabal Abu Ghnaim liegende religiöse, christliche Stätte von historischer Bedeutung wie das aus dem 5. Jahrhundert stammende byzantinische Kloster St. Theodor' Well. Auch wird Har Homa das gesamte Ökosystem von Gabal Abu Ghnaim, welches seltene Tier- und Pflanzenarten beherbergt, zerstören. Da der Siedlungsplan den Bau eines Touristendorfes mit Hotels und Freizeitanlagen vorsieht, in welches große Teile der erwarteten Touristenströme zur Jahrtausendfeier umgelenkt werden könnten, stellt Har Homa außerdem eine Gefahr für die - wirtschaftlich äußerst bedeutende - palästinensische Tourismusbranche dar.
Für den positiven Fortgang des Friedensprozesses ist es unabdingbar, daß die neue israelische Regierung von der unter Netanyahu betriebenen Politik der "vollendeten Tatsachen" Abstand nimmt, die Bauaktivitäten auf Gabal Abu Ghnaim sofort einstellt und das 1991 enteignete Land den palästinensischen Besitzern unverzüglich zurückgibt.
Flüchtlinge
Im Vorfeld und im Verlauf des ersten israelisch-arabischen Krieges 1948/49 wurden über 750 000 Palästinenser Opfer einer systematischen Vertreibung durch die israelische Armee. Sie mußten aus ihrer Heimat fliehen und fanden Aufenthalt in den Flüchtlingslagern des Libanon, Syriens, Jordaniens, der Westbank und des Gazastreifens. Ihr gesamtes Vermögen - Wohnungen, Geschäfte, Bankkonten und Ländereien - gingen in den Besitz des neu gegründeten israelischen Staates über. Im Jahr 1994 wurde von Atif Kirbusi der Verlust auf 253 Mio US-Dollar geschätzt.
Rückkehr und Entschädigung?
Im Dezember 1948 forderte die UN-Vollversammlung mit der Resolution 194 ein sofortiges Rückkehrrecht für die palästinensischen Flüchtlinge, "so sie es wünschen oder Entschädigung, so sie sich entscheiden". Doch Israel ignorierte diese wie so viele nachfolgende Resolutionen und lehnte jede von den USA und den arabischen Staaten auf der Konferenz von Lausanne (Juli 1949) vorgelegten Kompromißformeln zur Rückkehr eines Teils der Flüchtlinge ab. Statt dessen verabschiedet die Regierung unter Ben Gurion 1950 ein Gesetz, daß jedem Juden die Einwanderung nach Israel und den sofortigen Erhalt der israelischen Staatsbürgerschaft zusicherte.
UNRWA
Während Juden aus aller Welt in den kommenden Jahrzehnten in Israel eine neue Heimat fanden, vergaß die internationale Gemeinschaft das Schicksal der palästinensischen Flüchtlinge. Ihre rechtliche Stellung in der westlichen wie in der arabischen Welt ist bis heute, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unsicher und von der politischen Lage abhängig. Lediglich das Flüchtlings-hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge (UNRWA), im Dezember 1949 auf Basis einer UN-Resolution gegründet, konnte am 1. Mai 1950 erste Hilfs-programme für die palästinensischen Flüchtlinge durch-führen. Im Vordergrund standen dabei die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln und medizinische Hilfe. Im Laufe der Jahre entwickelte sich die UNRWA zu einem der größten Hilfswerke der UN (Etat: 255 Mio. $), sie unterhält bis heute zahlreiche Schulen und Kindergärten, Kranken-häuser, führt Ausbildungsprogramme durch und bemüht sich - soweit möglich - um die Integration von Flüchtlingen in die Arbeitsmärkte der arabischen Aufnahmeländer.
Doch die UNRWA konnte Armut und Hoffnungslosigkeit, die das Leben in den Lagern bestimmten, nur zum Teil lindern. Viele Palästinenser verließen in den 50er und 60er Jahren die Flüchtlingslager, um in den boomenden Golfstaaten Arbeit zu finden oder zu studieren. Eine neue intellektuelle Elite formierte sich, die - geprägt durch die Erfahrungen des Lagers - um die Rückkehr in ihre Heimat Palästina kämpfte. Erste revolutionäre Widerstandsorganisationen entstanden sowohl in Kuweit (Fatah) als auch im Libanon (BdAN), in Syrien und Jordanien. Ihre politische Organisation fanden sie in der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), die spätestens nach 1967 breiten Zulauf unter den palästinensischen Flüchtlingen fand.
Der Sechs-Tage-Krieg
Als Israel 1967 in nur sechs Tagen die Westbank, den Gazastreifen, Ostjerusalem, die Golanhöhen und den Sinai eroberte, wurden abermals 350 000 Palästinenser - viele nun schon zum zweiten Mal - zur Flucht gezwungen. Sie fanden Aufnahme in den angrenzenden arabischen Ländern oder - als sog. "Binnenflüchtlinge" - in einem der zahlreichen Flüchtlingslagern der Westbank und des Gazastreifens. Noch heute leben in den palästinensischen Gebieten 25,5 % (Westbank) bzw. 55,6 % (Gaza) der 1,2 Mio palästinensischen Flüchtlinge in Lagern.
Deportationen
Auch nach dem Sechs-Tage-Krieg mußten unzählige Palästinenser ihre Heimat gezwungenermaßen verlassen: Die israelische Besatzungmacht ließ zwischen 1967 und 1993 über 89 000 Menschen - häufig Intellektuelle und politische Aktivisten - aus den besetzten palästinensischen Gebieten deportieren oder entzog ihnen die Identitätskarte, an die ein dauerhaftes Residenzrecht geknüpft war.
Trotz Flucht, Vertreibung und Deportation ist Palästina für all diese Menschen Heimat geblieben. Ihr legitimes Recht auf Rückkehr in die palästinensischen Gebiete und - zu einem geringen Teil - nach Israel selbst darf ihnen der Gerechtigkeit und um die Schaffung eines dauerhaften Friedens halber nicht verwehrt werden.
Rechtliche Stellung
Grundsätzlich genießen palästinensische Flüchtlinge nicht den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, da die UNRWA vor diesem Zeitpunkt gegründet wurde und damit unter Art. 1 D der Genfer Konvention fällt: "Dieses Abkommen findet keine Anwendung auf Personen, die zur Zeit den Schutz oder Beistand einer Organisation oder einer Institution der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hohen Komissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge genießen."
Dies hat zur Folge, daß den palästinensischen Flüchtlingen in westlichen Ländern häufig der Flüchtlingsstatus verweigert wird.
In den arabischen Aufnahmeländern sind die palästinensischen Flüchtlinge zahlreichen Einschränkungen unterworfen: Außer Jordanien hat kein arabisches Land den Flüchtlingen die Staatsbürgerschaft gewährt. Damit ist die Mehrzahl der palästinensischen Flüchtlinge staatenlos. Das Casablanca-Protokoll der Arabischen Liga (1965) gesteht den Flüchtlingen zwar dauerhafte Aufenthaltsrechte zu, doch findet dieses Protokoll nicht in allen Ländern uneingeschränkt Anwendung. So mußten nach dem 2. Golfkrieg 1991 300 000 Palästinenser Kuweit verlassen, und 1995 hat Libyen per Dekret alle 30 000 Flüchtlinge ausgewiesen. Im Libanon ist den palästinensischen Flüchtlingen die Ausübung von zahlreichen Berufen verboten, so daß ein normaler Lebensunterhalt praktisch unmöglich gemacht wird. Die Versorgung der Flüchtlinge ist von den Zuwendungen der UNRWA abhängig, die ihre Leistungen seit 1993 auf ein Minimum gekürzt hat. Schulische Ausbildung, soziale Leistungen und die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge können seitdem nicht mehr gewährleistet werden.
Palästinensische Flüchtlinge und der Friedensprozess
Bisherige Vereinbarungen
Seit der nakba - der Vertreibung der Palästinenser aus ihrer Heimat 1948/49 - kämpfen palästinensische Flüchtlinge, Vertriebene und Deportierte um ihr Recht auf Rückkehr nach Palästina, und obwohl unzählige UN-Resolutionen dieses Recht bekräftigen, zeichnete sich über vier Jahrzehnte keine Lösung in der Flüchtlingsfrage ab. Erst mit dem Beginn des nahöstlichen Friedensprozesses 1993 rückte diese Frage wieder in den Blickpunkt der Weltöffentlichkeit. Neben der Grenzziehung, Jerusalem und den Siedlungen ist das Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge einer der dringlichsten und schwierigsten Verhandlungspunkte zwischen der palästinensischen und israelischen Regierung.
Multilaterale Verhandlungen seit 1991
Während die sog. 48er-Flüchtlinge, deren Zahl sich mittlerweile auf 2,4 Mio. erhöht hat, auf die Endstatus-verhandlungen verschoben wurde, einigten sich Israelis und Palästinenser in der Prinzipienerklärung auf einen Verhandlungsmodus über die mögliche Rückkehr der im Sechs-Tage-Krieg geflohenen Palästinenser (67er-Flüchtlinge). Ein Vierer-Komitee, zusammengesetzt aus Vertretern Ägyptens, Jordaniens, Israels und Palästinas, nahm im März 1995 erste Gespräche auf. Darüber hinaus verständigte man sich im Interimsabkommen auf die Bildung eines gemeinsamen palästinensisch-israelischen Komitees, das über die Rückkehr von deportierten Palästinensern verhandeln soll. Schon auf der Madrider Friedenskonferenz 1991 war außerdem, als Teil der multilateralen Verhandlungen, eine "Refugee Working Group" (RWG) unter Vorsitz Kanadas ins Leben gerufen worden. Diese beschäftigt sich - ohne die Frage von Rückkehr, Wiederansiedlung und Entschädigung aufzugreifen - mit der allgemeinen Verbesserung der Lebensbedingungen palästinensischer Flüchtlinge, der Modalitäten der Familienzusammenführung und der Suche nach einer umfassenden Lösung des Flüchtlingsproblems.
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Kategorie
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Anzahl
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Verhandlungsrahmen
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48er Flüchtlinge
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2,4 Mio.
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Endstatusverhandlungen
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67er Flüchtlinge
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700 000
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Vierer-Komitee (Palästina Ägypten, Jordanien, Israel) Prinzipienerklärung: App. I Gaza-Jericho: Art. 16, 2
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Entzug von Identitätskarten; Deportation (mit Familienangehörigen)
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100 000
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Gemeinsames Komitee (Israel, Palästina) Interimsabkommen: App. III, Art. 28, 3
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Die Gespräche auf bilateraler wie auf multilateraler Ebene gestalteten sich von Anfang an schwierig. Schon bei der Definition der 67er-Flüchtlinge zeigten sich große Meinungsverschiedenheiten, da von ihr die Anzahl von den zur Rückkehr berechtigten Flüchtlingen abhängig ist. Während die palästinensiche Seite alle Vertriebenen, die "am Abend des 4. Juni 1967 - vor Ausbruch des Krieges - registrierte Bürger von Westbank, Gaza oder Jerusalem waren und ihren Aufenthalt aufgrund des Krieges und der damit verbundenen Praktiken der Besatzungsmacht verloren haben" meint, beschränkt Israel seine Definition auf Personen, die ihr Aufenthaltsrecht unmittelbar "wegen der Kämpfe" verloren haben. So geht Israel von 200 000 - 250 000 Personen aus, die palästinensische Regierung hingegen von 800 000, da sie alle Vertriebenen und die in der Folgezeit von der israelischen Besetzungmacht Deportierten sowie die Nachkommen und Ehepartner dieser Personengruppen miteinbezieht.
Umstritten ist außerdem der Rückkehrmodus und der Zeitplan. Da die bilateralen Gespräche seit 1996 mehr oder weniger ruhen, konnten hier keine Fortschritte erzielt werden. Bislang verbuchte nur die RWG im Bereich der Familienzusammenführung einen kleinen Erfolg: Die Zahl der jährlich zu bearbeitenden Fälle wurde von 1 000 auf 2 000 erhöht. Nach wie vor sind jedoch die zentrale Fragen - Antrags- und Einspruchsprozedur, Quoten und Rechtsanspruch - nicht geklärt. Außerdem erfolgen Zusagen meist erst nach einem Jahr und nicht, wie vereinbart, innerhalb von drei Monaten. So konnten zwischen 1994 und 1996 lediglich 12 000 Personen zu ihren Familien in den palästinensischen Gebieten zurückkehren.
Endstatusverhandlungen
Um den 1948 geflohenen Palästinensern ein Mindestmaß an Gerechtigkeit zukommen zu lassen, muß die israelische Regierung in den Endstatusverhandlungen prinzipell das Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge anerkennen und die moralische Verantwortung für das begangene Unrecht übernehmen.
Die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge wird in den palästinensischen Staat zurückkehren, doch sollte Israel zur Aufnahme eines gewissen Teils der palästinensischen Flüchtlinge bereit sein. Darüber hinaus muß der israelische Staat 50 Jahre nach der Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung aus ihrer Heimat Kompensation- und Reparationszahlungen leisten: Der Besitzverlust der Palästinenser beläuft sich heute auf 92 - 147 Mrd. $ (Kompensation); 40 Mrd. $ (20 000 $ pro Person) sollten nach herkömmlichen Regelungen an alle Flüchtlinge, die nicht nicht zurückkehren möchten, gezahlt werden (Reparation). Schließlich muß in den Endstatusverhandlungen auch eine Lösung für den Besitzverlust von aus Westjerusalem stammenden Palästinensern gefunden werden: Immerhin 70 % des Landes in Westjerusalem war in palästinensischem Besitz.
Für die palästinensische Regierung stellt die Aufnahme und Ansiedlung der Flüchtlinge eine der größten Herausforderungen beim Aufbau des Staates dar. Die nötige Infrastruktur und ausreichende Arbeitsplätze müssen geschaffen werden, um die Integration der Heimkehrenden zu gewährleisten. Nur mit Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft kann diese Aufgabe bewältigt und den Palästinensern, die über 50 Jahre auf die Rückkehr in ihre Heimat warten mußten, eine menschwürdige Zukunft gesichert werden.
Wasser
Wasservorkommen Der Jordan, der für europäische Verhältnisse ein winziger, nur wenige Meter breiter Fluß ist, bildet das wichtigste Wasservorkommen einer Region, die mehr als 10 Mio. Einwohner hat, zugleich ist er Israels Hauptwasserquelle. Die Tatsache, daß der Jordan geopolitisch ein äußerst komplexes Gebilde ist, gibt Anlaß zu Konflikten. Er wird nämlich von vier Quellen gespeist, die auf drei unterschiedlichen Staatsgebieten liegen: von dem Hasbani im Südlibanon, vom Baniyas und Yarmuk in Syrien und vom Dan in Israel. Zudem berührt der Untere Jordan Jordanien und die Westbank.
Eine weitere wichtige Wasserresource bildet das Grundwasser in der Westbank. Die Westbank ist ein gebiergiges Gebiet, in dem relativ reichliche Niederschläge fallen und sich in einer Grundwasserschicht, den Aquifers, sammeln. Auch hier muß man von einem grenzüber-schreitenden Gewässer sprechen, denn das westliche und das nordöstliche Aquifer der Westbank überschreitet die Grenze zu Israel.
Exkurs: Ein Historischer Rückblick Durch den Sechs-Tage-Krieg 1967 erlangte Israel die strategische Kontrolle über die wichtigsten Wasser-ressourcen. Mit der Besetzung der syrischen Golan-Höhen und des sogenannten „Sicherheitsstreifens" im Südlibanon sicherte sich Israel faktisch das Monopol über die Wasserquellen des Jordantales und mit der Besetzung der Westbank die Grundwasservorkommen. Seither bezieht Israel über die Hälfte seines Wasserverbrauches aus Gebieten, die außerhalb der Grenzen von vor 1967 liegen.
Für die palästinensische Bevölkerung hatte die Besetzung erhebliche Folgen: zu den ersten Handlungen der israelischen Militärverwaltung gehörte es, die Wasservorkommen unter ihre Kontrolle zu bringen. Das Wasserrecht der Westbank und des Gazastreifens wurden dem israelischen Wasserrecht angepaßt. Wasser wurde zu öffentlichem Gut erklärt und unterstand somit der Kontrolle des Staates, in diesem Falle den zuständigen israelischen Militärbehörden. Jeder Vorgang, der im Zusammenhang mit der Nutzung von Wasser stand, war und ist abhängig vom Wohlwollen der israelischen Behörden. So benötigen palästinensische Gemeinden zum Bau von Brunnen Sondergenehmungen, die bis zum Jahre 1992 lediglich in fünf Fällen erteilt wurden. Darüber hinaus sind der Tiefe palästinensischer Brunnen Grenzen gesetzt, sie dürfen die 20-Meter-Marke nicht überschreiten während in den israelischen Siedlungen bis zu 80 Meter tief gebohrt werden darf. Dadurch sind in einigen Fällen flachere palästinensische Brunnen ausgetrocknet. Im übrigen ist das gesamte Versorgungssystem des Gebietes über Kanäle nach Israel ausgerichtet.
Durch Praktiken wie diese ist der Wasserverbrauch der Palästinenser über die im Jahre 1967 entnommene Menge hinaus verhindert worden und Israel konnte sicherstellen, daß der Großteil des Grundwassers der Westbank in die eigenen Brunnen jenseits der Grenzen abfließt.
Der Anschluß von 150 palästinensischen Dörfern und zehn Städten an das israelische Versorgungsnetz gab den israelischen Militärbehörden zusätzliche Kontrolle über die Wasserversorgung. So kann die Behörde problemlos die Städte und Dörfer ohne Vorwahnung von der Wasserversorgung abschneiden. In solchen Fällen müssen die Palästinenser ihr Trinkwasser zu überhöhten Preisen von den Siedlern oder aus Tankwagen der israelischen Unternehmen kaufen.
Ungleicher Wasserverbrauch Der gegenwärtige Pro-Kopf-Wasserverbrauch der Israelis liegt weit höher als der der Palästinenser. Insgesamt nutzt Israel etwa 1900 Mio. m3 Wasser pro Jahr. Jedem der über fünf Millionen Einwohner Israels stehen durchschnittlich etwa 390m3 Wasser pro Jahr zur Verfügung. Davon werden 70% in der Landwirtschaft, 5% in der Industrie und 25% in den Haushalten genutzt. Der Pro-Kopf-Verbrauch in den Haushalten liegt bei 220 bis 250 Litern pro Tag.
Israel nutzt seine jährlich verfügbare Menge an Süßwasser zu 90%, schöpft seine Ressourcen also fast vollständig aus. Die natürlichen Wasservorkommen des Landes sind aber nahezu alle erschlossen, und es gibt kaum noch Möglichkeiten, die Wasserversorgun auf konventionellem Wege wie z.B. Brunnenbohrungen auszuweiten.
Der Verbrauch der etwa zwei Millionen Palästinenser ist weit geringer als der der israelischen Bevölkerung. Sie verbrauchen etwa 220 Mio. m3 Wasser pro Jahr. Der Pro-Kopf-Verbrauch liegt bei ca. 110 m3 im Jahr, d.h. mehr als dreimal weniger als in Israel. Auch in Palästina werden 70% des Wassers in der Landwirtschaft genutzt. Die übrigen 30% werden in Kleinbetrieben und in Haushalten verwendet. Die Wasserversorgung der palästinensischen Haushalte liegt unterhalb des von der Weltgesundheits-organisation gesetzten Mindeststandards von 100 Liter pro Kopf am Tag.
Aber nicht nur bei der Wasserverteilung sondern auch bei dem Wasserpreis findet eine Benachteiligung statt. Das israelische Wasserunternehmen Merkoroth verlangt von den Palästinensern pro m3 1,8 israelische Schekel während die israelischen Siedler, die auch aus dem lokalen Grundwasser der Westbank versorgt werden, ihr Wasser zum Preis von nur 0,5 Schekel bekommen. In einigen Fällen wurde der Preis sogar in Abhängigkeit von der Einschätzung der Militärverwaltung bezüglich der Aktivitäten eines Gebietes während der Intifada festgelegt.
Aufgrund der starken Benachteiligung bei der Wasser-verteilung können palästinensische Landwirte ihr Land nicht bebauen und werden zur Aufgabe der Betriebe gezwungen. Die bewässerte Landwirtschaft konnte sich seit 1967 nicht weiter entwickeln und beträgt immer noch 5% der gesamten Anbaufläche. Bei den Siedlern hingegen liegt sie bei 69%!
Wasserqualität Die Wasserknappheit ist nur eine Dimension der schlechten Wasserversorgung der Palästinenser. Die Gegensätze sind nicht nur bei der Quantität sonder auch bei der Qualität des Wassers sehr deutlich. Die palästinensische Bevölkerung muß sich mit einem brackigen Wasser begnügen, das zum Verbrauch kaum geeignet ist. In der Westbank weisen viele Quellen einen hohen Salzgehalt auf. Der Grund dafür liegt in der ständigen Überförderung des Grundwassers. Durch das Absenken des Wasserspiegels wird Salz aus den Gesteinsschichten gelöst.
Auch im Gazastreifen führte die übermäßige Nutzung der Grundwasserspeicher zum Einsickern von Meerwasser und somit zur Übersalzung der Quellen. Die Fluorid-konzentration, die das Trinkwasser im Gazastreifen aufweist, überschreitet im Durchschnitt das Vielfache des von der WHO empfohlenen Grenzwertes. Die Nitratbelastung in den palästinensischen Gebieten liegt sogar zwischen dem acht- bis zwanzigfachem Grenzwert. Zusätzlich wird die Wasserqualität durch Pestizide, Herbizide und Düngemittel verseucht, die zum Teil aus der von Siedlern betriebenen Landwirtschaft stammen.
Weitere Ursachen der schlechten Wasserqualität sind die unzureichende Abfallbeseitigung und die mangelhafte Abwasserentsorgung. Nur zehn Städte der Westbank und des Gazastreifens verfügen über ein Abwassersystem, an dem zwischen 20% und 70% der Haushalte angeschlossen sind. So fließen die unbehandelten Abwässer im Gazastreifen ins Meer, an anderen Orten auf die Straße und in die Täler. Die Baugenehmigung eines Abwasserkanal-systems für ein Flüchtlingslager, das von ausländischen Regierungen finanziert werden sollte, verweigerte die israelische Militärbehörde. Hinzu kommt, daß das Abwasser der an Berghängen und auf Hügeln angelegten Siedlungen in Richtung der tiefer gelegenen palästinensischen Orte fließt und nicht nur die Erde zerstört, sondern auch das Grundwasser kontaminiert.
Da Mülldeponien in den palästinensischen Gebieten Mangelware sind, wird der Müll an Straßenrändern oder Wadis gelagert. Durch Regenwasser dringen dann die Schadstoffe in das Grundwasser. Zahlreiche Wasser-speicher, die zur Versorgung der Haushalte dienen, sind mit Krankheitserregern verseucht und das Wasser der Hälfte aller Pumpen im Gazastreifen als Trinkwasser ungeeignet.
Aber mangels Alternativen sind die Palästinenser gezwungen, auf Brackwasser zurückzugreifen. Als Folge der mangelhaften und unreinen Wasserversorgung ist die Gesundheit der palästinensischen Bevölkerung erheblich beeinträchtigt und gefährdet. Den 1 Mio. Palästinensern im Gazastreifen stehen nur 25% des Frischwassers zu. Im Flüchtlingslager Khan Yunis wurde die Wasserzufuhr täglich nur für 20 Minuten geöffnet und die Militärverwaltung unterbricht in den besetzten palästinensischen Gebieten oft die Wasserzufuhr als Kollektivstrafe.
Bei heißem und trockenem Klima kann chronischer Wassermangel zu physischer Schwäche und Nierenfehlfunktionen führen. Der übermäßige Salzgenuss bewirkt Nieren- und Leberschäden, Bluthochdruck, Herzversagen und neurologische Störungen. Die Fluoridkonzentration, die als toxisch eingestuft wird, verursacht Magengeschwüre und Zahn- und Skelettfluorosis, die die Knochenbruchgefahr erhöht. Die unzureichende Versorgung mit Frischwasser ist denn auch die Ursache für zahlreiche Infektionskrankheiten durch Viren, Bakterien und Parasiten. Ungefähr 48% der Grundschulkinder in den Lagern der Westbank leiden an Darmparasiten, 69% sind es in einigen Dörfern. Wurm- und Pilzerkrankungen zählen zu den alltäglichen Leiden und Hepatits, Thyphus sowie Trachoma treten sehr häufig auf.
Bisherige Vereinbarungen In den bisherigen Verhandlungen und Verträgen sind keine konkreten Regelungen bezüglich der Wasserfrage getroffen worden. Lediglich im Interimsabkommen vom 28. September 1995 sieht ein Kompromiß die Verbesserung der Trinkwasserversorgung in den besetzten palästinensischen Gebieten und die symbolische Anerkennung der palästinensischen Wasserrechte seitens Israel vor. So soll Israel die Wasserzuteilung an die Palästinenser um 28,6 Mio. m3 erhöhen. Der definitive Verteilungsschlüssel und die Frage der Wasserrechte bleibt weiterhin ungeklärt, denn nach israelischer Ansicht ist dies als politischer Punkt der Verhandlungen zu betrachten und gehört somit in die Diskussion über den endgültigen Status der palästinensischen Gebiete.
Mit dem Streit um die Wasserresourcen sind noch folgende Aspekte verknüpft:
1. die Reichweite der palästinensischen Vollmachten: Ein unabhängiger palästinensischer Staat hätte Souveränitätsrechte über die Ressourcen des Landes.
2. die mögliche Grenzziehung des palästinensischen Staates: Die definitiven Grenzen des Staates würden den physischen Zugang zu den Wasserquellen bestimmen
3. die Zukunft der Siedlungen: Die Wasserversorgung der Siedler, die bis jetzt zu Lasten der Palästinenser geht, müßte nach neuen Standards geregelt werden
4. die Rückführung von Flüchtlingen sowie die Jerusalemfrage: Die Rückkehr der Flüchtlinge und die Zugehörigkeit Ostjerusalems zum palästinensischen Staat würden den Wasserbedarf erhöhen.
Israelische Politik
Vertragsverletzungen
1. Israel muß seine Zivilverwaltung in den besetzten palästinensischen Gebieten auflösen und die Militärregierung aus der Westbank abziehen. (Art. 1, 5 - Interimsabkommen)
2. Die israelische Regierung benutzt entgegen der Vereinbarungen nach wie vor den Begriff "Judäa und Samaria" für die Westbank.
3. Die israelische Regierung mißachtet die territoriale Integrität der Westbank und des Gazastreifens. (Protokoll über Zivilangelegenheiten, Annex XI - Interimsabkommen, Art. 5 - Wye-Abkommen, Art. 10 Scharm al-Sheikh-Abkommen). Häuserzerstörungen, Landendeignungen und Siedlungsbau wurden unter der Regierung Netanjahu erheblich intensiviert und sind noch immer nicht zum Erliegen gekommen. Die Zahl der Siedler beträgt derzeit ca. 200 000 Personen. Zur Ausweitung von Siedlungen werden monatlich 8 630 dunum Land konfisziert.
Parallel zur aggressiven israelischen Siedlungspolitik in und um Jerusalem entziehen israelische Behörden Palästinensern Ostjerusalems ihre Identitätskarte. Seit 1993 wurden fast 3 000 ID-Karten von Israel konfisziert. Dadurch wird eine Abnahme der palästinensischen Wohnbevölkerung in Jerusalem erreicht.
4. Der Abzug von israelischen Truppen aus palästinensischen Gebieten wurde immer wieder hinausgezögert oder gestoppt: Sowohl die Umsetzung des Wye-Abkommens (Okt. 1998) als auch die des Scharm al-Scheikh-Abkommens (Sep. 1999) wurde ausgesetzt.
5. Israel muß seine gesamten Streitkräfte aus der B-Zone abziehen und der palästinensischen Polizei die Kontrolle der Öffentlichen Ordnung - soweit sie Palästinenser betrifft - überlassen. Art. XIII, Sicherheit - Interimsabkommen)
6. Israel muß die Maßgaben über die Bewegungsfreiheit der palästinensischen Polizei in der B-Zone beachten. (Artikel XIII, Sicherheit - Interimsabkommen)
7. Antipalästinensische Propaganda und Angriffe auf die palästinensische Regierung müssen von der israelischen Regierung unterbunden werden. (Art. XXII, 1 - Interimsabkommen)
8. Israel muß die Vereinbarungen über die Sicherheits-passage einhalten und den normalen Güter- und Personen-verkehr innerhalb der palästinensischen Gebiete sowie zwischen der Westbank und dem Gazastreifen gewähr-leisten. Der Verkehr darf nicht durch Checkpoints und Straßenblokaden behindert werden. (Art. 5 - Sharm al-Sheikh-Abkommen, Artikel 1, Annex 1, 2 - Interimsabkommen)
9. Israel darf keine Abriegelungen der palästinensischen Gebiete vornehmen. (Art. 1, Annex 1, 2 - Interimsabkommen). Die Abriegelung der palästinensischen Gebiete führte in der Vergangenheit nicht nur zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit, sondern zum Erliegen der palästinensischen Wirtschaft mit Arbeitslosenraten von bis zu 80%.
10. Israel muß alle Bauaktivitäten in der Nähe von Rahels Grab einstellen. (Art. V, Annex 1, 7 - Interimsabkommen)
11. Siedlungsaktivitäten in der Altstadt Hebrons sind zu unterbinden. (Artikel 11, a - Hebronabkommen)
12. Der private Verkehr beim Rafah-Grenzübergang und an der Allenby-Brücke muß durch eine Übereinkunft geregelt werden. (Artikel VIII, Annex 1, 6 - Interimsabkommen)
13. Israel muß den Erez-Checkpoint an die 67er-Grenze verlegen. (Art. IX, Annex 1, 1 - Interimsabkommen)
14. Seeblokaden dürfen nicht vorgenommen werden. (Art. XIV, Annex 1 - Interimsabkommen)
15. Die israelische Regierung muß Verhandlungen über das "Protokoll zu internationalen Passagen" aufnehmen. (Art. VIII, Annex1, D - Interimsabkommen)
16. Alle Maßgaben, festgehalten in Annex IV (legal matters), müssen beachtet werden. (Artikel IV - Interimsabkommen)
17. Alle Maßgaben des Pariser Protokolls (Protokoll über Wirtschaftliche Beziehungen) müssen von Israel beachtet werden. Darüber hinaus muß das Protokoll überarbeitet und die Empfehlungen des Ad-Hoc-Komitees spätestens bis zum 30. September 1999 implementiert werden. (Art. 4, d - Scharm al-Sheikh-Abkommen)
18. Israel muß die Vereinbarungen über die Freilassung palästinensischer Gefangener beachten. (Annex VII - Interimsabkommen, Art. 3 - Scharm al-Sheikh-Abkommen). Trotz dieser Vereinbarungen wurden seit der DoP (1993) über 13 000 Palästinenser von Israel festgenommen. Von 2 999 derzeit in Israel inhaftierten Palästinensern sitzen 265 seit über 10 Jahren ein. 1 078 wurden nach dem Interimsabkommen festgenommen - oft ohne eine Anklageerhebung.
Siedlungspolitik
Bis zu den Endstatusverhandlungen ist es gemäß den Oslo-Verträgen weder der plästinensischen noch der israelischen Regierung erlaubt, unilaterale Schritte zur Veränderung der bestehenden Situation herbeizuführen. Dies schließt die Wahrung der Integrität von Ostjerusalem, der Westbank und des Gazastreifens mit ein.
Weder die Arbeiterpartei noch der zwischen Juni 1996 und Mai 1999 regierende Likud hat sich allerdings an diese Vereinbarungen gehalten:
Seit 1993 sind weitere 5 % der Westbank konfisziert worden. Damit erhöht sich der Prozentsatz des von Israel enteigneten Bodens in der Westbank incl. Ostjerusalem auf heute 72 % (5, 473 Mio. Dunum); im Gazasstreifen beläuft er sich auf 44 % (366 000 Dunum).
30 neue Umgehungsstraßen, die unter Ausschluß palästinensischer Dörfer und Städte die israelischen Siedlungen direkt miteinander verbinden, wurden errichtet.
Alleine 1997 wurden 4 000 Wohneinheiten vollendet, 5 000 neue entstanden, die die Regierung Netanyahus jedoch als "Ausweitung" bestehender Siedlungen bezeichnete.
1998 war ein Anstieg der Bauaktivitäten von 13 - 15 % festzustellen, wobei das Bevölkerungswachstum lediglich 3,2 % betrug. So stehen heute 12 % der Wohnungen leer.
Die Regierung Netanyahu hielt daran fest, staatssubventionierte Kredite und Steuererleichterungen für Siedler bereitzustellen; darüber hinaus wurden im Jahr 1999 ganze 114 Mrd. US-Dollar für Siedlungen bereitgestellt.
Die Zahl der Siedler hat in den letzten fünf Jahren beständig zugenommen: in der Westbank ist sie von 120 00 auf 169 000, in Ostjerusalem von 161 000 (1995) auf 180 000 und im Gazstreifen von 4 200 auf 6 100 gestiegen.
Auch der seit Juli 1999 regierende Ministerpräsident Ehud Barak von der Arbeiterpartei hält an der israelischen Siedlungspolitik fest:
Zwischen Juli 1999 und September 1999 wurden die Genehmigung für den Bau von 2600 neuen Wohneinheiten in der Westbank und im Gazastreifen erteilt.
Über 106 mobile Häuser wurden seit dem Regierungsantritt Ehud Baraks aufgestellt.
Zwischen Januar und November 1999 wurden min-destens 50 708 Dunum palästinensischen Bodens enteignet.
Häuserzerstörung
Die Internationale Erklärung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte betont das Recht eines jeden auf einen "angemessenen Lebensstandart für sich und seine Familie, einschließlich angemessener Nahrung, Kleidung und Unterbringung." Auch Israel ist einer der Unterzeichnerstaaten dieser Erklärung. Was jedoch auf dem Papier unterstützt wird, erfährt in der Realität nur Mißachtung und Hohn. Insbesondere angesichts des Friedensprozesses wirkt die israelische Politik der Häuserzerstörungen mehr als befremdlich. Allein seit 1997 wurden in der Westbank mindestens 1 800 Häuser auf Anordnung israelischer Verwaltungsstellen zerstört. In den Jahren zuvor, zwischen 1992 und 1996 also, waren es in der Westbank 679 Häuser. Listen der für 1998 und die Zukunft geplanten Zerstörungen sprechen von mehr als 3 400. Die israelische Verwaltung, die Regierung und das Militär scheinen demnach weiterhin eine Politik zu verfolgen, die wenig mit den Bemühungen und Zielen des Friedens-prozesses zu tun hat und auf einer Tradition der Okkupation und Diskriminierung basiert.
Die Zerstörung palästinensischer Häuser durch den israelischen Staat und das Militär nahm seinen Anfang bereits während des ersten arabisch-israelischen Krieges 1948/49 mit der Zerstörung von 418 palästinensischen Dörfern. Von 1949 bis 1958 zementierte der israelische Staat in der Gesetzgebung des Landes sein Recht, sogenannte "illegale" palästinensische Häuser innerhalb Israels zu zerstören. Mit der Verweigerung von Bebauungs-plänen konnten Häuser für illegal erklärt und damit zur Zerstörung freigegeben werden. Offizielle Begründungen für diese Zerstörungen waren jedoch nicht nur administra-tiver Natur, wie zum Beispiel der Vorwurf des Verstoßes gegen Bebauungspläne oder des Fehlens einer Baugenehmigung, sondern oft wurden vom israelischen Militär auch Sicherheitsbedenken und mögliche Bedrohungen angeführt.
Seit der israelischen Besatzung 1967 wurden vermehrt Häuserzerstörungen unter ähnlichen Vorzeichen angeordnet und durchgeführt. Bis Mitte der achtziger Jahre geschahen Zerstörungen mit administrativen Begründungen meist auf der Grundlage von Anordnungen lokaler/örtlicher Gerichte. Seit 1986 konnte jedoch ein neuer Trend beobachtet werden. Anordnungen kamen immer öfter vom Building Supervision Subcommittee, das dem Supreme Planning Council untergeordnet ist. In diesem Rat und seinen drei Unterkomitees sitzen seit 1971, auf Anordnung des Innenminististeriums und des obersten Verantwortlichen auf militärischer Seite, mehrheitlich Israelis, die die vorherige Mehrheit der Palästinenser und Jordanier ablöste. Der Rat wurde mit der Planung von Bauvorhaben und Planung allgemein beauftragt. Die Diskriminierung der palästinensischen Bevölkerung ist mit der unausgewogenen Besetzung des Rates und der Komitees bereits angelegt. Zusätzlich zu den vom Building Supervision Subcommittee angeordneten Zerstörungen wurden während der Intifada viele Zerstörungen vermehrt vom Militär angeordnet, durchgeführt und mit Sicherheitsbedrohungen begründet.
An den offiziellen Begründungen hat sich bis heute trotz der Osloer Abkommen wenig geändert. In der Zone C, besonders in den Grenzgebieten zu Israel, zu Ostjerusalem und angrenzend an israelische Siedlungen, wurden zwischen 1992 und 1997 in den besetzten palästinensischen Gebieten 784 Häuser zerstört. Begründungen hierfür blieben bisher offiziell Sicherheitsbedenken, sowie der Verstoß gegen Bebauungspläne und das Fehlen von Baugenehmigungen. Was sich dahinter verbirgt sind allerdings ganz andere Überlegungen.
Die Zerstörungen von Häusern an den Rändern palästinensischer Dörfer und Städte zielen offensichtlich auf den Stopp der Erweiterungen dieser Orte, die mit dem natürlichen Wachstum der Gemeinden notwendig werden. Gleichzeitig wird mit der Zerstörung palästinensischer Häuser und der Beschlagnahmung von Agrarflächen auf eine Erweiterung der israelischen Siedlungen hingearbeitet.
In engem Zusammenhang mit diesen Siedlungs-erweiterungen und der allgemeinen Siedlungspolitik steht auch der Bau von Umgehungsstraßen, die die verschiedenen israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten direkt miteinander verbinden und gleichzeitig das von Palästinensern bewohnte Gebiet zerstückeln. Auf dem durch Zerstörung und Beschlagnahmung gewonnen Land entstehen nicht nur Umgehungsstraßen, Industriegelände und Freizeitanlagen, sondern es werden auch nationale Autobahnen und Landstraßen gebaut, die Israel und Jordanien direkt miteinander verbinden und den Transit unter Umgehung palästinensischer Kontrollposten ermöglichen. Alle diese Straßen ermöglichen den Israelis den Verkehr unter Umgehung der Zonen A und B sowie palästinensischer Städte und Dörfer.
Ein weiterer Trend scheint auf die Verschiebung der Grünen Grenze auf besetztes palästinensisches Gebiet zu sein. Bereits in den letzten zehn Jahren wurde jegliche Bautätigkeit in den grenznahen Gebieten eingefroren und, wie bereits zuvor erwähnt, finden Zerstörungen in der Zone C der West Bank vermehrt in den Gebieten nahe der Grünen Grenze statt.
All diese Maßnahmen verstoßen, ebenso wie die israelische Siedlungspolitik, gegen die vertraglich festgelegte Verein-barung. Noch immer verhält sich die israelische Seite weniger wie ein Partner im Friedensprozeß und mehr wie eine Besatzermacht, die nicht beabsichtigt, in Fragen der politischen und geographischen Ansprüche Kompromisse einzugehen. So stellt sich die Frage, wieviel Mißachtung, wie viele zerstörte Häuser der Friedensprozeß noch verkraften kann.
Haft und Deportation
Haft und Deportation gehörten und gehören zu den am häufigsten angewandeten Mitteln der israelischen Besatzungsmacht, um den Widerstand der palästinensischen Bevölkerung in den besetzten Gebieten zu brechen. Allein zwischen 1967 und 1970 wurden 1 121 palästinensiche Intellektuelle und politische Aktivisten verhaftet. Wenige Jahre später begann Israel mit einer Politik des "wahllosen Massenarrests": 33 000 Palästinenser wurden inhaftiert, über 8 000 verurteilt. Erst mit wachsendem außen- und innenpolitischem Druck zu Anfang der 80er Jahre nahm die israelische Regierung diese "Präventivmaßnahmen aus Sicherheitsgründen" zurück. Statt dessen wurden Palästinenser vermehrt ohne Angabe von Gründen, ohne Anklage und ohne Verhandlung für sechs Monate und mehr unter Hausarrest gestellt.
Mit Ausbruch der Intifada erreichte die Verhaftungswelle ihren Höhepunkt. Alleine zwischen Dezember 1987 und Mai 1988 wurden 17 000 Palästinenser inhaftiert. Die meisten Verhafteten waren zwischen 15 und 35 Jahre alt, doch gab es auch Internierungslager für 9 - 16jährige Kinder. Das Mindestalter für eine sechsmonatige Haft betrug 12 Jahre.
In den seit 1993 unterzeichneten Verträgen verpflichtete sich Israel immer wieder, palästinensische Gefangene freizulassen. Im Oktober 1993 kamen denn auch 660 Inhaftierte frei. Alle hatten den Großteil ihrer Haftstrafen schon verbüßt, manche wären ohnehin innerhalb der nächsten ein oder zwei Monate freigelassen worden. Wenige Monate später entließ die israelische Regierung unter dem Eindruck des Hebron-Massakers ca. 900 Gefangene. Diese hatten auch hier nur noch eine kurze Haftzeit zu verbüßen. Insgesamt 5 000 Häftlinge sollten gemäß des Gaza-Jericho-Abkommens entlassen werden. Die israelische Regierung verknüpfte ihre Freilassung mit Bedingungen, wie z.B. die Nichtverfolgung von Kollaborateuren durch die palästinensische Polizei, und hob nur für einen Bruchteil der vorgesehenen Anzahl die Gefängnisstrafen auf. Schließlich steht seit fast einem Jahr die Freilassung von über 500 palästinensischen Gefangenen aus, zu der sich Israel im Wye-Abkommen verpflichtet hat.
Um palästinensische Führungspersönlichkeiten, Intellektuelle und politische Aktivisten mundtot zu machen, greifen die israelischen Behörden nach wie vor auf die sog. Verwaltungs- oder Administrativhaft (administrative detention) zurück. Dabei handelt es sich um eine Haft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren, die auf dem Verwaltungsweg angeordnet wird. Administrativhaft kann für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr angeordnet, jedoch anschließend beliebig oft verlängert werden. Wird ein Zeitraum von sechs Monaten angesetzt, so kann es zu Verlängerungen kommen, ohne daß der Inhaftierte Anrecht auf eine Anhörung hat. Oft passiet es, daß Häftlinge ohne ihr Wissen, nach Israel verlegt werden. Dies macht den Kontakt zur Außenwelt, zur Familie und zu Anwälten, wenn er denn überhaupt besteht, so gut wie unmöglich.
Seit 1993 hat sich die durchschnittliche Dauer der Administrativhaft deutlich verlängert. Als extremster Fall wurde Ahmed Qattemesh bekannt, der über 4 ½ Jahre in Administrativhaft saß; er ist inzwischen freigelassen worden. Von den über 500 Palästinensern in israelischer Administrativhaft, die LAW in ihrem Bericht nennt, sitzen 130 seit über einem, 58 seit über zwei und 13 seit über drei Jahren in Haft. Laut des Berichts von B'Tselem saßen zwischen September 1993 und März 1997 etwa 800 Palästinenser in Administrativhaft; LAW zufolge waren es in den fünf Jahren zwischen September 1993 und 1998 etwa 880 Häftlinge. Die UN Menschenrechtskommission meldet wiederholt Bedenken wegen der Ausmaße der Administrativhaft an, weil mit ihr der reguläre Rechtsweg umgangen wird. Während in allen Fällen der Administrativhaft von israelischer Seite geheimes Beweismaterial vorgeschützt wird, gilt die Administrativhaft bei Menschenrechtsorganisationen als Strafalternative, da es für ein normales Verfahren an Beweismaterial mangelt. Die israelischen Sicherheitsbehörden nennen häufig Sicherheitsbedenken als Haftgrund, tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Recht auf Meinungs- und auf Redefreiheit.
Die Vierte Genfer Konfention erklärt in Artikel 49 Abs. 1, daß "Einzel- oder Massenzwangsverschickungen sowie Verschleppungen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besatzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates ohne Rücksicht auf deren Beweggrund untersagt (sind)". Nichts desto trotz hat die israelische Besatzungmacht bis 1993 in mehreren Tausend Fällen unter Bezug auf die britische Notstandsgesetzgebung palästinensische Intellektuelle und politische Aktivisten deportiert und in vielen richterlichen Entscheidungen das ausdrückliche Verbot in eine Erlaubnis umgewandelt. Einsprüche der Betroffenen bei einer militärischen Kommission blieben ergebnislos. Nur im Falle des Bürgermeisters von Nablus, Bassam Schaka, wurde der Deportationsbescheid aufgehoben.
Die umfassendste Deportation fand im Dezember 1992 statt: 415 Palästinenser - in der überwiegenden Anzahl Akademiker und Selbständige - wurden auf Beschluß des israelischen Kabinetts über Nacht mit Bussen über die südlibanesische Grenze gebracht und im Niemandsland zwischen Libanon und Israel abgesetzt. Die Eingabe der israelischen Menschenrechtsorganisation ACRI gegen die Deportation wurde abgeschmettert, ihre Mitglieder mit Morddrohungen und Schmähbriefen überhäuft. Erst nach der Unterzeichnung der Prinzipienerklärung im September 1993 konnten 181 Deportierte zurückkehren, der Rest folgte wenige Monate später. Erst im Zuge des Friedensprozesses hat Israel die völkerrechtswidrige Praxis der Deportation aufgegeben.
Folter und Misshandlungen
Von den 1 000 bis 1 500 Palästinensern, die jährlich von israelischen Sicherheitskräften verhört werden, werden etwa 85% unter Anwendung verschiedenster Folter-methoden vernommen. Unter den vorgeworfenen Methoden befinden sich Schlafentzug, Fesseln in schmerzhaften Positionen, Schütteln, Hockzwang, Gebrauch von Tränen-gas und Elektroschocks, Streckfolter, Isolation der Sinne, Drohungen und Flüche sowie Schlagen und Treten. Die Gefangenen werden extremer Hitze oder Kälte ausgesetzt, manche Jugendliche von ihren Peinigern vergewaltigt. Immer wieder kam es zu Todesfällen, einige der Gefol-terten begehen Selbstmord, alle leiden ihr Leben lang and den physischen und psychologischen Schäden der Folterungen.
Über Jahre hat Israel die Anwendnung von Folter geleugnet und sich offiziell der Anti-Folter Konvention der Vereinten Nationen angeschlossen. Dessen ungeachtet hat die Landau Kommission 1987 die Anwendung "moderaten körper-lichen Drucks" bei Verhören als legal befunden; dem hat 1996 der Oberste Gerichtshof Israels auch die Anwendung "erhöhten physischen Drucks" hinzugefügt. Damit billigt Israel als einziger Staat offiziell Menschenrechts-verletzungen durch Folter und Mißhandlungen. Laut eines Berichts von B'Tselem vom Mai 1998 gibt Israel auch die Anwendung einzelner Methoden wie der "Shabeh"-Methode, Drohungen, Hockzwang, Ohrfeigen und das Schütteln zu. Letzteres ist eine häufig verwandte Methode der Mißhandlung, bei der es zu Gehirnerschütterungen und Bewußtlosigkeit kommen kann.
Nur in den seltensten Fällen geht der israelische Staat Anschuldigungen von Menschenrechtsaktivisten und Rechtsanwälten nach. Angehörige der israelischen Sicherheitskräfte, die nachweislich der Folter bezichtigt wurden, können meist mit Straffreiheit rechnen. Gleiches gilt für Soldaten, Siedler und Mitglieder der "Todesschwadronen", die für die Tötung unzähliger palästinensischer Zivilisten verantwortlich sind.
Haftbedingungen
Die Haftbedingungen in den israelischen Gefängnissen und Internierungslagern sind miserabel. Viele Gefangene werden in Einzelhaft gehalten, Nahrung, gesundheitliche Versorgung und hygienischen Zustände sind oft mangelhaft, und es herrscht eine drängende Enge in den überfüllten Zellen. So starben bisher 35 Häftlinge aufgrund der unhaltbaren Haftbedingungen und einer inadäquaten medizinischen Behandlung, unzählige sind schwer erkrankt. Viele politische Gefangene werden zudem mit Kriminellen und Drogenabhängigen zusammengelegt, wo sie Drohungen und Angriffen ausgesetzt sind. Aufgrund "staatsgefährdender Inhalte" stehen zahlreiche Bücher auf dem Index und sind den Gefangenen nicht zugänglich, ebenso werden arabische Zeitungen und Magazine oft verboten und Briefe von Angehörigen zurückgehalten. Weibliche Gefangene sind sexuellem Mißbrauch ausgesetzt, fast alle werden als "Hure" bezeichnet und werden mit Vergewaltigung bedroht.
Tötungen
Unzählige palästinensische Zivilisten wurden - insbesondere während der Intifada - Opfer von israelischen Soldaten oder radikalen jüdischen Siedlern. Zwar untersagte die israelische Regierung angesichts der steigenden Zahl von Tötungen zu Beginn des Aufstandes den Gebrauch von scharfer Munition und erließ den Befehl, nur auf die Beine jugendlicher Demonstranten zu schießen, nichts desto trotz starben viele Palästinenser an Kopf- und Brustverletzungen der als "human" geltenden Gummigeschosse.
Über 130 Palästinenser wurden zwischen 1988 und 1993 Opfer einer regelrechten Hinrichtung durch "Todesschwadronen", verdeckt arbeitende Spezialeinheiten der israelischen Armee, die - als Palästinenser verkleidet - in den besetzten palästinensischen Gebieten operierten. Die Gründung dieser Einheiten erfolgte auf Anordnung der israelischen Regierung. Obwohl sie offiziell nur zur Verhaftung gesuchter Personen eingesetzt wurden und den gleichen Vorschriften in bezug auf den Schußwaffengebrauch unterlagen, wie andere Soldaten auch, wurden die Opfer meist ohne Vorwarnung erschossen. Viele starben nach erfolgter Verhaftung, ob an unterlassener Hilfeleistung oder aber, wie der 18jährige Student Sa'id Khali Abdul Karim aus Khan Younis, durch gezielte Schüsse.
Auch nach Unterzeichnung der Prinzipienerklärung ist es bei Zusammenstößen zwischen Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften oder aber bei Einsätzen der "Todesschwadronen" wiederholt zu Verletzungen und Tötungen auf seiten der palästinensischen Bevölkerung gekommen. LAW spricht für diesen Zeitraum von 262 Tötungen durch israelischen Sicherheitskräfte. In vielen Fällen handelt es sich hierbei um Jugendliche und sogar Kinder.
Kollektivstrafen
Obwohl internationale Konventionen wie die Haager Landkriegsordnung und die Vierte Genfer Konvention ausdrücklich die Bestrafung einer ganzen Bevölkerung für die Tat einzelner Personen untersagt, verhängte und verhängt die israelische Regierung Kollektivstrafen gegen die palästinensische Bevölkerung der besetzten Gebiete und beraubt sie ihrer menschlichen, wirtschaftlichen und politischen Rechte.
Häuserzerstörungen und die Versiegelung von Häusern gehören seit 1967 zum Alltag in den besetzten palästinensischen Gebieten. Israel gibt zur Begründung meist Sicherheitsbedenken an. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Strafe um eine Art Sippenhaft, die unzählige Familien, Nachbarn und Mitbewohner trifft und vornehmlich der Abschreckung dient. Gerichtsverfahren finden nicht statt, die Betroffenen können jedoch innerhalb von 48 Stunden Einspruch gegen die Zerstörung erheben. Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind müssen sie innerhalb kürzester Zeit - meist eine Stunde - das Haus räumen. Ist ein Haus zerstört oder eine Wohnung versiegelt, so geht damit die Enteignung einher. Den Familien ist es nicht gestattet, ihr Anwesen wieder zu errichten.
Schon vor und während der Intifada riegelte die israelische Besatzungsmacht, gestützt auf britisches Mandatsrecht, oft über Tage und Wochen die besetzten palästinensischen Gebiete ab oder erließ Ausgangssperren. Die palästinensische Bevölkerung konnte ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, die Felder bestellen oder die Ernte einholen, Kranke und schwangere Frauen waren von jeder medizinischen Versorgung abgeschnitten, Kinder durften die Schule nicht mehr besuchen. Ein ganzes Volk wurde auf diese Art in Haft genommen, das gesamte wirtschaftliche und soziale Leben zum Erliegen gebracht.
Seit Beginn des Friedensprozesses 1993 riegelte die israelische Regierung, ob in Folge eines Terroranschlages oder vor und während hoher religiöser Feiertage, regelmäßig die Westbank und den Gazastreifen total ab. In solchen Fällen beschränkt sich die Bewegungsfreiheit der palästinensischen Bevölkerung auf das jeweilige Dorf oder die jeweilige Stadt, selbst Krankentransporte werden an den israelischen Straßensperren, von denen 57 existieren, zurückgewiesen. An diesen militärischen Kontrollpunkten kommt es häufig zu Zwischenfällen mit tödlichem Ausgang. Allein 1993 starben hier 17 Palästinenser durch Schüsse israelischer Soldaten. Die ökonomischen Verluste für die palästinensischen Gebiete in Zeiten der Abriegelung sind enorm und führen zu einem Zusammenbruch der gesamten Wirtschaftsaktivitäten. Da palästinensischen Arbeitnehmern die Einreise nach Israel verweigert wird, steigt die Arbeitslosigkeit nicht selten auf bis zu 80% an, der Kaufkraftverlust beträgt zwischen 20 und 25%.
Entzug von Identitätskarten
Die israelische Politik der "Judaisierung" Ostjerusalems setzte unmittelbar nach der Besetzung der Stadt 1967 ein. Demographische und geografische Tatsachen wurden geschaffen, die die "Einheit" Jerusalems als Haupstadt Israels manifestieren und eine erneute Teilung bzw. Abtrennung des Ostteils von Israel verhindern sollte. Neben unzähligen Siedlungsprojekten dient auch der Entzug von israelischen Identitätsausweisen palästinensischer Bewohner Ostjerusalems diesem Ziel. Der Entzug dieser Ausweise, der den Verlust des Aufenthaltsrechtes nach sich zieht, nahm mit der Änderung Aufenthaltsregulierungen für Palästinenser aus Ostjerusalem im Jahr 1996 drastisch zu. Während zwischen 1987 und 1996 durchschnittlich 30 Karten entzogen wurden, erhöhte sich nun deren Zahl auf ca. 600. So wurden ab 1996 bis Mai 1999 insgesamt 2 200 Ausweise Jerusalemer Palästinenser eingezogen. Dies bildet einen Menschenrechtsverstoß bürokratischer Art. Der Entzug dieser Ausweise hat für etwa 8 800 Menschen den Verlust ihres Aufenthaltsrechts in Jerusalem bedeutet. Eine Beendigung dieser Politik ist bis heute nicht abzusehen.
http://www.palaestina.org/
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