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Kriege um Wasser: Israel und die Westbank Aus: Vandana Shiva / Der Kampf um das blaue Gold S. 114 bis 116 (Rotpunktverlag 2003)
Der Krieg zwischen Israelis und Palästi-nensern ist bis zu einem bestimmten Grad ein Krieg um Wasser. Der umstrittene Fluss heißt Jordan, und er wird von Israel, Jordanien, Syrien, dem Libanon und der Westbank genutzt. Israels industrielle Landwirtschaft ist auf das Jordanwasser ebenso angewiesen wie auf das Grundwasser der Westbank. Obwohl nur 3 Prozent des Jordanbeckens in Israel liegen, sichert der Fluss 60 Prozent des israelischen Wasserbedarfs.
Zugang zu Wasser war eine der Voraussetzungen für die Gründung des Staates Israel. „Es ist unerlässlich, dass die Wasserressourcen, von denen die Zukunft des Landes abhängt, nicht außerhalb der Grenzen der künftigen jüdischen Heimstätte liegen“, schrieb 1973 Israels früherer Ministerpräsident David Ben Gurion. Und weiter: Aus diesem Grund haben wir stets verlangt, dass das Land Israel das Südufer des Litani-Flusses, den Oberlauf des Jordan und die Hauran-Region ab der El-Aura-Quelle südlich von Damaskus umfasst.
Der Konflikt um Wasser begann 1948, als Israel im Rahmen des National Water Carrier Project eine gigantische Wasserleitung vom Jordan in die Negev-Wüste baute, um die dortigen Felder zu bewässern. Das Projekt führte zu Spannungen mit Syrien. Zur Lösung der Wasserkonflikte zwischen Israel, Syrien und Jordanien schlug der US-Sonderbeauftragte Eric Johnston 1953 den „Unified Development of Water Ressources“-Plan vor. Doch Syrien lehnte den Plan ab. Seither ist der israelisch-syrische Grenzkonflikt untrennbar mit der Wasserfrage verwoben. Der frühere israelische Ministerpräsident Levy Eshkol erklärte 1962, „Wasser ist das Blut in unseren Adern“, und die Verweigerung des Zugangs zu Wasser sei für Israel ein Kriegsgrund.
In den Jahren 1987 bis 1988 flossen 67 Prozent der israelischen Wasser-ressourcen in die Landwirtschaft, der Rest versorgte die Industrie und die Privathaushalte. Bis 1992 sank der Anteil der Landwirtschaft zwar auf 62 Prozent, doch bleibt sie nach wie vor der größte Wasserverbraucher. Während im Jahr 2000 rund 50 Prozent der landwirtschaft-lichen Nutzfläche Israels bewässert wurden, verbrauchten die palästinensischen Dörfer nur 2 Prozent des israelischen Wasser. So heizt die ethnisch und religiös begründete Wasser-Apartheid den israelisch-palästinensischen Konflikt zusätzlich auf.
Als Israel im Zuge des Sechstagekriegs 1967 die Westbank und die Golan-Höhen besetzte brachte es im Endeffekt die Süßwasserressourcen der Golan-Höhen, den See Genezareth, den Jordan und die Westbank in seine Gewalt. Der Nahost-Experte Ewan Anderson schrieb hierzu: „Die Westbank ist für Israel eine entscheidende Wasserquelle, und man könnte sagen, dass dieser Aspekt alle anderen politischen und strategischen Faktoren überwiegt.“
Während in den Jahren 1967 bis 1982 das Militär die Wasserressourcen der Westbank kontrollierte, ist dafür heute das israelische Wasserversorgungs-unternehmen Mekorot zuständig. Mekorot speist das Westbank-Wasser, das zwischen 25 und 40 Prozent des israelischen Wasserbedarfs deckt, in das landesweite Leitungsnetz ein. Israel verbraucht 82 Prozent der gesamten Wasserressourcen der Westbank, die Palästinenser nur 18 bis 20 Prozent. Der Wasserverbrauch der Palästinenser wird von der israelischen Regierung kontrolliert und beschränkt. In einem Militärbefehl von 1967 heißt es: „Niemand hat die Erlaubnis, ohne eine neue amtliche Genehmigung ein Wasserwerk zu errichten, zu besitzen oder zu verwalten (als Wasserwerk gelten jede Vorrichtung zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser und jede Wasseraufbereitungsanlage). Die Genehmigung kann ohne jede Angabe von Gründen verweigert werden. Ebenso kann eine Genehmi-gung ohne jede Angabe von Gründen entzogen oder angeändert werden. Die zuständigen Behörden dürfen jede Wasserressource, für die keine Geneh-migung vorliegt, beschlagnahmen, auch wenn gegen den Besitzer noch kein rechtskräftiger Beschluss vorliegt.“
1999 durften die Palästinenser nur 7 Brunnen bohren. Die Bohrtiefe war auf 140 m beschränkt, während israelische Brunnen bis in Tiefen von 800 m vorstoßen dürfen.
In dem Maße, wie sich die Wasser-knappheit durch Trockenheit und Übernutzung verschlimmert, verschär-fen sich die damit einhergehenden Konflikte. Der Wasserspiegel des Sees Genezareth ist seit 1993 um 4 Meter gefallen und hat einen Jahrhunderttief-stand erreicht. 1999 musste Israel den Wasserverbrauch der Landwirtschaft in Folge von Trockenheit um 10 Prozent reduzieren. Manche Prognosen gehen davon aus, dass Israel keine andere Wahl bleibt, als seinen Wasserver-brauch einzuschränken, den Anbau von Baumwolle und Orangen einzustellen und stattdessen trockenresistente Nahrungspflanzen anzubauen.
Internationale Wassernutzungsregeln Aus: Vandana Shiva / Der Kampf um das blaue Gold, Auszüge von S. 119 bis 116 .... In der Wasserrechtstheorie gibt es unterschiedliche Ansätze zur Begründung der Verteilung von Wasser: die Idee der absoluten territorialen Souveränität, die Theorie des natürlichen Wasserlaufs, die Theorie der gerechten Verteilung und der Interessengemeinschaft.
Absolute territoriale Souveränität von 1896 (Harmon-Doktrin): Räumt den Anrainerstaaten die ausschließlichen Verfügungsrechte über das Wasser, das durch ihr Hoheitsgebiet fließt, ein. Demnach darf jedes Land sein Wasser nach Gutdünken verwenden und braucht dabei keine Rücksicht auf die Interessen der anderen Anrainer zu nehmen. .... Gerechte Nutzung: Bedeutet, dass die Anrainer eines internationalen Flusses ihre Wasserentnahme nach Grund-sätzen der Billigkeit zu regeln haben. In jüngster Zeit gewann diese Verteilungs-theorie zunehmend an internationaler Akzeptanz. In den 1966 verabschiede-ten „Helsinki-Regeln zur Nutzung von Wasser aus internationalen Flüssen“ ist festgelegt, dass „jeder Anrainerstaat einen Rechtsanspruch auf einen vernünftigen und gerechten Teil am Nießbrauch des Wassers eines interna-tionalen Flussbeckens“ hat. Die Helsinki-Regeln erklären den Rechtsvorstellungen des amerikani-schen Westens eine deutliche Absage, da sie die Möglichkeit vorsehen, bestehende Nutzungsrechte nach dem Prinzip der gerechten Verteilung einzuschränken. .... Der Grundbegriff dieser Theorie heißt nicht Gleichheit, sondern Billigkeit. Nutzen nach Maßgabe von Billigkeit ist definiert als der maximale Gesamt-nutzen, den die Anrainerstaaten entsprechen ihren unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen erzielen können.
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